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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 13.05.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Roy Heppner
Software Manufaktur
Rochlitzer Straße 33
04651 Bad Lausick
(nachfolgend „Anbieter“)

und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Leistungen aus dem Bereich Softwareentwicklung, Webentwicklung, Wartung und Support, Hosting, Beratung und Konzeption, KI-Automation, Schulungen, Vorträge an Schulen und Veranstaltungen, Werbemittel sowie Corporate Design.

(2) Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Abreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Abreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch den Anbieter maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss, Angebote

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung des Anbieters zustande oder dadurch, dass der Anbieter mit der Leistungserbringung beginnt. Als Textform gilt insbesondere E-Mail.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Angebot, Pflichtenheft, Projektvertrag o. ä.). Änderungen und Erweiterungen während der Projektlaufzeit („Change Requests“) werden separat beauftragt und vergütet.

§ 3 Leistungsgegenstand, Leistungserbringung

(1) Der konkrete Leistungsgegenstand, die Leistungsart sowie die Vergütung ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Der Anbieter erbringt seine Leistungen wahlweise als Werkleistung (mit Erfolgsbezug und Abnahme) oder als Dienstleistung (ohne Erfolgsgarantie, nach Aufwand). Welcher Vertragstyp anwendbar ist, ergibt sich aus dem Einzelvertrag; im Zweifel gilt Dienstvertragsrecht.

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen grundsätzlich persönlich. Der Einsatz von Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern ist zulässig; der Anbieter bleibt in diesem Fall Vertragspartner und steht für das Verhalten der von ihm beauftragten Dritten wie für eigenes Handeln ein.

(3) Der Anbieter ist frei in der Einteilung seiner Arbeitszeit und des Arbeitsortes, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

(4) Bei Leistungen im Bereich Künstliche Intelligenz / KI-Automation übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit von durch KI-Systeme generierten Inhalten. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere:

  • die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Bilder, Zugangsdaten und sonstigen Inhalte;
  • die Benennung eines kompetenten Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis;
  • die zeitnahe Prüfung und Rückmeldung zu Zwischenergebnissen, Entwürfen und Freigabeanforderungen;
  • die Sicherstellung, dass bereitgestellte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind bzw. dass die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der erforderlichen Form nach, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungszeiten angemessen. Dem Anbieter entstehende Mehraufwendungen werden zum vereinbarten Stundensatz (vgl. § 5) zusätzlich vergütet.

(3) Der Kunde ist für die regelmäßige Datensicherung seiner Systeme und Daten selbst verantwortlich. Vor Arbeiten am Live-System des Kunden wird eine Sicherung durch den Kunden bzw. dessen Hostingdienstleister dringend empfohlen; unterbleibt diese Sicherung, trägt der Kunde das Risiko eines Datenverlustes.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Stundensatz von 95,00 € netto je angefangener Stunde zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Reisekosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet. Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit und werden nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet, Kilometer nach den jeweils geltenden steuerlichen Höchstsätzen.

(3) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen werden in elektronischer Form (PDF per E-Mail) übermittelt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine papierhafte Rechnung verlangt.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

(5) Bei Projektaufträgen ist der Anbieter berechtigt, folgende Anzahlungen zu verlangen:

  • bei Projekten mit einem Gesamtvolumen bis 5.000 € netto: 30 % des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung;
  • bei Projekten mit einem Gesamtvolumen ab 5.000 € netto: 50 % des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung.

Der verbleibende Betrag wird nach Abnahme bzw. nach Leistungserbringung fällig. Bei Projekten mit längerer Laufzeit oder größerem Umfang ist der Anbieter zudem berechtigt, Teilrechnungen nach Projektfortschritt (Meilensteinen) zu stellen; die Meilensteine werden im Einzelvertrag definiert.

(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen einzustellen. Dies gilt auch für laufende Dienste (Wartung, Hosting, Support); der Anbieter wird dies dem Kunden zuvor androhen.

(8) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 6 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Vereinbarte Termine setzen die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß § 4 voraus. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

(3) Ereignisse höherer Gewalt (vgl. § 15) berechtigen den Anbieter, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 7 Abnahme (bei Werkleistungen)

(1) Soweit der Anbieter Werkleistungen erbringt, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm der Anbieter die Fertigstellung der Leistung in Textform (z. B. per E-Mail) angezeigt hat.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Fertigstellungsanzeige unter konkreter Angabe wesentlicher Mängel in Textform gegenüber dem Anbieter verweigert (Abnahmefiktion).

(3) Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv einsetzt (z. B. Freischaltung einer Website, produktiver Einsatz einer Anwendung), spätestens jedoch 14 Tage nach Beginn des produktiven Einsatzes.

(4) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; hiervon unberührt bleiben Gewährleistungsrechte des Kunden.

§ 8 Nutzungs- und Verwertungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den vom Anbieter erbrachten Leistungen (einschließlich Quellcode, Grafiken, Texten, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen) beim Anbieter. Dem Kunden wird bis dahin lediglich ein einfaches, widerrufliches Recht zur Nutzung für Test- und Abnahmezwecke eingeräumt.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck.

(3) Von der Übertragung nach Abs. 2 ausgenommen sind:

  • Open-Source-Komponenten, Bibliotheken, Frameworks und sonstige Software Dritter, die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden. Für diese gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber (vgl. § 9).
  • Allgemeine Methoden, Techniken, Konzepte, Ideen, Algorithmen und Know-how, die der Anbieter im Rahmen des Projekts erarbeitet oder verwendet. Diese verbleiben beim Anbieter und dürfen von ihm auch für andere Projekte eingesetzt werden, solange hierdurch keine konkreten, individuellen Arbeitsergebnisse des Kunden offengelegt oder verwertet werden.
  • Vorbestehende Werke des Anbieters (z. B. Standardmodule, Templates, Komponentenbibliotheken, eigene Tools). Hieran erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken unter Nennung des Kundennamens sowie unter Darstellung von Bildschirmfotos / Vorschaubildern zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Medien. Der Kunde kann dieser Nutzung in Textform jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, in angemessener und zurückhaltender Form einen Hinweis auf seine Urheberschaft (z. B. „Umsetzung: Software Manufaktur“ im Footer einer Website) anzubringen. Auf Wunsch des Kunden kann dieser Hinweis gegen gesonderte Vergütung entfernt werden.

§ 9 Einsatz von Open-Source-Software und Fremdleistungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software, Bibliotheken, Frameworks, Schriftarten sowie sonstige Komponenten Dritter einzusetzen, sofern deren Lizenzbedingungen mit der vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden vereinbar sind.

(2) Die Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittanbieter werden dem Kunden auf Anfrage benannt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen bei der Nutzung einzuhalten.

(3) Beauftragt der Kunde den Anbieter, Leistungen Dritter (z. B. kostenpflichtige Drittsoftware, Plugins, Themes, Domains, Hosting, Stockmedien) zu beschaffen, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten werden zusätzlich zum vereinbarten Entgelt weiterberechnet.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass seine Leistungen bei Abnahme bzw. Leistungserbringung frei von Sach- und Rechtsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unerheblich mindern.

(2) Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn:

  • die beanstandete Funktion nicht im Einzelvertrag vereinbart ist;
  • der Mangel auf unsachgemäßer Bedienung oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte beruht;
  • der Mangel auf unvereinbarer Hard- oder Softwareumgebung beruht, die nicht im Einzelvertrag vorausgesetzt ist;
  • der Mangel auf unvollständigen oder fehlerhaften Vorgaben des Kunden beruht.

(3) Zeigt sich ein Mangel, hat der Kunde diesen unverzüglich in Textform unter konkreter Beschreibung zu rügen. Der Anbieter wird Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung beseitigen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder verweigert der Anbieter sie ernsthaft und endgültig, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche bestehen im Rahmen von § 11.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes;
  • im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei einer nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf – sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung ist in diesen Fällen zudem der Höhe nach auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Anbieters begrenzt, und zwar auf:

  • 300.000 € je Versicherungsfall für Vermögensund Vertrauensschäden;
  • 3.000.000 € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden einschließlich Produkthaftpflicht.

(3) Im Übrigen – insbesondere bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten – ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungen durchzuführen.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie solche, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Spezifikationen, Quellcode, Preiskalkulationen).

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren;
  • nach der Mitteilung ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden;
  • der empfangenden Partei nachweislich von Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden;
  • aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Das gilt nicht für Informationen, deren Geheimhaltungsbedürfnis dauerhaft fortbesteht (z. B. Geschäftsgeheimnisse i. S. d. GeschGehG).

§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (Art. 28 DSGVO) – etwa beim Hosting, bei der Wartung oder bei Entwicklungsleistungen mit Zugriff auf Produktivdaten – schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag). Die Muster-Version wird vom Anbieter bereitgestellt und ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

(3) Soweit der Anbieter Hostingleistungen erbringt, werden die Daten auf Servern des Rechenzentrumsdienstleisters Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland verarbeitet. Hetzner wird als Unterauftragsverarbeiter des Anbieters tätig; die Einzelheiten regelt der AV-Vertrag.

(4) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Laufende Leistungen (Wartung, Hosting, Support)

(1) Für laufende Leistungen (insbesondere Wartungs-, Hosting- und Supportverträge) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab Vertragsbeginn, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen oder mit einem Betrag in Höhe der Monatsbeiträge für zwei Monate in Verzug ist.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für laufende Leistungen einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt.

(5) Der Kunde kann einer Preisanpassung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Preisanpassung wirksam werden sollte (Sonderkündigungsrecht). Der Anbieter wird in der Anpassungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht sowie dessen Rechtsfolge hinweisen.

(6) Für Hostingleistungen wird eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel angestrebt. Eine verbindliche Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit erfolgt nur, soweit im Einzelvertrag ausdrücklich ein Service Level Agreement (SLA) vereinbart ist. Geplante Wartungsfenster werden dem Kunden rechtzeitig, in der Regel mindestens 48 Stunden im Voraus, angekündigt.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Kann eine Partei ihre Leistungspflichten aus Gründen höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen, so ist sie für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien mit behördlichen Einschränkungen, Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfe, großflächige Stromausfälle, Internet-/Backbone-Störungen sowie behördliche Maßnahmen.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt informieren.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Grimma (Klosterstraße 9, 04668 Grimma). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse anzupassen, wenn dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Veränderungen, neuer organisatorischer Anforderungen oder aus sonstigen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Anbieter wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht sowie auf die Folge des Schweigens ausdrücklich hinweisen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand der AGB: 13.05.2026
Roy Heppner – Software Manufaktur – Rochlitzer Straße 33 – 04651 Bad Lausick
USt-IdNr.: DE315966884

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